Verhaltensregeln auf der Piste
- RÜCKSICHT AUF ANDERE SKIFAHRER - Jeder Skifahrer muss sich auf der Piste so verhalten, dass er die Gesundheit oder das Leben keines anderen gefährdet oder sich und andere schädigt.
- BEHERRSCHUNG DER GESCHWINDIGKEIT UND FAHRWEISE - Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
- WAHL DER FAHRSPUR - Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet. Jeder Skifahrer, der hinter einem anderen Skifahrer fährt, muss auf den Abstand achten, um dem Skifahrer vor ihm genügend Raum zu lassen.
- ÜBERHOLEN – Überholen kann man von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer genügend Raum für alle seine Bewegungen lässt.
- EINFAHREN UND ANFAHREN - Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
- ANHALTEN UND STEHEN BLEIBEN - Jeder Skifahrer kann nur am Rande der Abfahrt an übersichtlichen Stellen anhalten und stehen bleiben, so dass er den anderen nicht im Wege steht. Er muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen der Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
- AUFSTIEG UND ABFAHRT - Jeder Skifahrer, der sich auf der Piste bewegt und aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
- BEACHTEN DER ZEICHEN - Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisierung der Skipisten beachten.
- HILFELEISTUNG - Bei Unfällen auf den Skipisten ist jeder Skifahrer zur Hilfeleistung verpflichtet, sowie zur Anmeldung des Unfalls bei einer kompetenten Person (Bergrettungsdienst eventuell Bedienung der Seilbahnen oder Skilifte).
- SICHERHEIT DER SKIAUSRÜSTUNG – Schifahrer dürfen nur solche Skiausrüstung benutzen, deren Sicherheit vom Hersteller garantiert ist und die eine Sicherung enthält, für den Fall, dass sich ein Ski oder dessen Teil abschnallen sollte.
- BESONDERE SICHERHEIT - Ein Skifahrer, der jünger als 15 Jahre ist, ist verpflichtet, seinen Kopf auf einer Skispur mit einem ordnungsgemäß angepassten Schutzhelm zu schützen.
- AUSWEISEPFLICHT - Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalls seine Personalien an den Bergrettungsdienst oder einen Angestellten des Skizentrums angeben.
- SICHERHEIT AUF DER PISTE - Es ist streng verboten, die Skipisten vor dem Betriebsbeginn oder nach dem Betriebsschluss der Verkehrseinrichtungen zu betreten – wegen Gefahr von Schneekanonen und Schneeraupen (besonders denen auf Windeseil gebunden) verletzt zu werden!
- ERSTE SKI / SNOWBOARDSTUNDEN - Erste Ski oder Snowboardstunden (d.h. Stunden, wobei der Skiläufer keine Skilifte oder andere Transportmittel benutzt und nur zu Fuß die Piste hochsteigt) sollten nicht auf den folgenden Orten und Stellen ausgeübt werden, die dafür nicht geeignet sind.
- WERBE- UND UNTERNEHMUNGSZWECKE AUF DEN SKIPISTEN - Falls nicht vom Betreiber erlaubt, ist es streng verboten Skipisten oder ihre untere Teil zu Werbezwecken zu nutzen (z.B. Verkaufsstände, Werbungseinrichtungen und ähnliche Anlagen zu platzieren). Ohne entsprechende offizielle Genehmigungen und Erlaubnis des Betreibers ist es streng verboten Unternehmungsaktivitäten auf Skipisten oder deren unteren Teilen auszuüben.
Jeder Besucher ist verpflichtet, sich mit diesen Pistenregeln bekannt zu machen. Beim Eintritt in die Transporteinrichtungen eines Skigebietes werden sie für ihn verbindlich. Jeder Skifahrer, der sich auf markierten Skipisten eines Skigebietes bewegt, benutzt diese auf sein eigenes Risiko. Alle müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise ihrem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. Der Skipistenbetreiber ist berechtigt Personen, die die Pistenregeln nicht einhalten, die Bewegung auf der Piste zu verbieten. Dies kann vom Personal der Seilbahnen und anderen vom Betreiber beauftragten Personen ausgeübt werden.